Rechtsanwalt und Mediator Dr. Dieter Brenneis

Rechtsanwalt und Mediator
Dr. Dieter Brenneis
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Arbeitsrecht
Geb. 1967, Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; seit 1999 Rechtsanwalt für Arbeits- und Tarifrecht. Rechtsanwalt Dr. Brenneis ist spezialisiert auf die Gestaltung von Arbeitsbedingungen in Unternehmen, sei es durch Arbeits- und Sozialordnungen (Betriebsvereinbarungen), Regelungsabreden oder durch Tarifverträge auf Haus-, Regional-, Konzern-, und Verbandsebene.Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Planung und Umsetzung von Ausgliederungsmaßnahmen und Umstrukturierungen von Gesellschaften, sowie in der rechtlichen Begleitung von (Teil-) Betriebsübergängen.
Im Individualarbeitsrecht liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Führungskräften.Abgerundet wir die Schwerpunkttätigkeit im kollektiven Arbeitsrecht im Rahmen von Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten bis hin zur Vertretung in Einigungsstellen.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war Dr. Brenneis 10 Jahre als Konzernbereichsleiter „Arbeits- und Tarifrecht“ des größten privaten Klinikbetreibers Europas sowie 7 Jahre als Geschäftsführer des Krankenhaus-Arbeitgeberverbandes-Hamburg, e.V. tätig. Gleichfalls ist Dr. Brenneis in einer Vielzahl von Arbeitgeberverbänden im Gesundheitswesen bundesweit als beratendes Mitglied in den jeweiligen Tarifkommissionen eingebunden.
Als Mediator wird Dr. Brenneis vielfach zur Konfliktlösung zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, aber auch innerhalb bestimmter Arbeitnehmergruppen eingesetzt.
Seit 1999 ist Dr. Brenneis als Rechtsanwalt für Arbeits- und Tarifrecht tätig und ist spezialisiert auf die Gestaltung von Arbeitsbedingungen in Unternehmen, sei es durch Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden oder durch Tarifverträge auf Haus-, Regional-, Konzern-, und Verbandsebene.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Planung und Umsetzung von Ausgliederungsmaßnahmen und Umstrukturierungen von Gesellschaften, sowie in der rechtlichen Begleitung von (Teil-) Betriebsübergängen.
Im Individualarbeitsrecht liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.Abgerundet wird die Schwerpunkttätigkeit im kollektiven Arbeitsrecht im Rahmen von Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten bis hin zur Vertretung in Einigungsstellen.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war Dr. Brenneis bereits
• mehrere Jahre als (Interims-) Personalleiter in verschiedenen Branchen im Rahmen von Unternehmenssanierungen,
• 10 Jahre als Konzernbereichsleiter „Arbeits- und Tarifrecht“ bei einem der größten privaten Klinikbetreiber Europas,
• mehrere Jahre Mitglied des Aufsichtsrats einer Konzernholding
• und 7 Jahre als Geschäftsführer des Krankenhaus-Arbeitgeberverbandes-Hamburg, e.V.
tätig.
Als Rechtsanwalt ist Dr. Brenneis in einer Vielzahl von Arbeitgeberverbänden im Gesundheitswesen bundesweit als beratendes Mitglied in den jeweiligen Tarifkommissionen eingebunden.
In seiner Funktion als Mediator wird Dr. Brenneis vielfach zur Konfliktlösung zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten, aber auch innerhalb bestimmter Arbeitnehmergruppen, eingesetzt, um die Zusammenarbeit belastende Konfliktfälle im betrieblichen Alltag wirtschaftlich und ohne die Zuhilfenahme von Gerichten nachhaltig zu befrieden.
Aufgrund seiner langjährigen intensiven Erfahrungen im Arbeitsrecht mit deutlich über 2.000 begleiteten Rechtsstreiten vor den Arbeitsgerichten bundesweit ist Dr. Brenneis sowohl für die Arbeitgeberseite als auch für die Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite ein ausgewiesener Fachmann im Arbeitsrecht - sowohl im Individual-, wie auch im Kollektivarbeitsrecht.
Kontakt:
Mail: d.brenneis@arbeitsrechtskanzlei-brenneis.de
Mobil: 0173 - 354 16 37